Prüfungen nach PTG

 

Zum Abschluss des ersten Teils der Ausbildung (frühestens nach Abschluss des 3. Semesters) erfolgt ein Leistungsnachweis (diagnostische Einordnung eines Behandlungsfalls in der Kleingruppendiskussion mit Dozenten des WePP); am Ende des zweiten Studienabschnitts wird ein eigener Behandlungsfall im Rahmen eines Leistungsnachweises in einem kasuistisch-technischen Seminar vorgestellt; wird dieser Leistungsnachweis erfolgreich erbracht, ermöglicht dies die Staatsprüfung beim Landesprüfungsamt in Mainz.

Wurde der Leistungsnachweis zum Abschluss des 1. Studienabschnitts erfolgreich erbracht, können im zweiten Studienabschnitt selbst Patient/innen (unter Supervision) im Rahmen der praktischen Ausbildung in der Ausbildungsambulanz behandelt werden.


Frühestens nach dem 6. Semester kann die Anmeldung zur staatlichen Abschlussprüfung beim zuständigen Landesprüfungsamt in Mainz erfolgen. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Der schriftliche Teil dauert 120 Minuten und bezieht sich inhaltlich auf die erworbenen Grundkenntnisse in der Psychotherapie. Der mündliche Teil wird vor einer staatlichen Prüfungskommission, der vier Prüfer/innen angehören, abgelegt und setzt sich zusammen aus einer 30-minütigen Einzelprüfung und einer 120-minütigen Gruppenprüfung. Gegenstand der mündlichen Prüfung ist das psychotherapeutische Verfahren, welches Schwerpunkt der vertieften Ausbildung ist, d.h. tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (Wahlmöglichkeit 1) oder analytische Psychotherapie und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (Wahlmöglichkeit 2).

Das Prüfungszeugnis wird nach bestandener staatlicher Prüfung von der zuständigen Prüfungsbehörde ausgehändigt und ist Voraussetzung für den Antrag auf Approbation.

Informationen zu den schriftlichen Prüfungen erhalten Sie beim Landesprüfungsamt für Medizin, Zahnmedizin, Pharmakologie und Psychotherapie in Mainz. Hier erhalten Sie ebenfalls Informationen zu den Prüfungsterminen.