Die Curricula der beiden Ausbildungsgänge orientieren sich an den Vorgaben des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG). Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so kann die staatliche Prüfung, die zur Approbation als Psychologischer Psychotherapeut oder Psychologische Psychotherapeutin führt, absolviert werden. Die Curricula beschreiben damit Mindestanforderungen, die Freiraum für individuelle Interessen lassen (z.B. bei der Selbsterfahrung und der Supervision der Ausbildungsfälle).
Die ausführlichen Curricula finden Sie hier: